WEG – Verwaltung

Allgemeine Verwaltungsaufgaben

Als Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft kümmern wir uns um jegliche, das Gemeinschaftseigentum betreffende Belange. Bei Übernahme der Verwaltung wird von uns eine Überprüfung der Wirtschaftlichkeit des Objektes, ein Kostenvergleich gegenüber dem jeweils gültigen Wirtschaftsplan sowie ein Abgleich der bislang angesammelten Instandhaltungsrücklage vorgenommen. Darüber hinaus erfolgt eine technische Aufnahme des Objektes, verbunden mit der Erstellung eines Zustandsberichtes im Hinblick auf eine mögliche Wertverbesserung durch große Werterhaltungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen.

Kaufmännische Verwaltung 

Unsere Sachbearbeiter stehen dem Eigentümer unterstützend jederzeit telefonisch zur Verfügung.

Die Erstellung der Buchhaltung erfolgt taggleich, nach Zugang der Belege. Eine Monats-, Quartals- und Jahresabrechnung der laufenden Buchhaltung kann unmittelbar abgerufen und dem Eigentümer zur Verfügung gestellt werden. Die Erstellung der Jahreshaupt- und -einzelabrechnung erfolgt nach Erhalt der Heiz- und Wasserkostenabrechnung durch die ablesenden Firmen. Eine Einsichtnahme in die Konten der Gemeinschaft ist selbstverständlich jederzeit möglich.   Nach Vorlage und Prüfung der Jahresabrechnung durch den jeweiligen Verwaltungsbeirat wird die alljährliche Eigentümerversammlung einberufen. Auf Wunsch der Miteigentümer, bzw. den Erfordernissen genügend, kann auch jederzeit eine weitere Versammlung durchgeführt werden.   Mit der Einladung zur Eigentümerversammlung geht den Eigentümern der Haupt- und Einzelwirtschaftsplan zur Genehmigung in der Eigentümerversammlung zu.

Die rechtliche Würdigung erfolgt in Einzelfällen durch den für uns seit Anbeginn tätigen Rechtsanwalt Uwe Wanderer, welcher sich auf das Wohnungseigentumsverfahren spezialisiert hat. 

Technische Instandhaltung  

Unser Technikteam kümmert sich um die Werterhaltung und -steigerung  Ihres Eigentums, vergibt Aufträge zur Beseitigung von Mängeln, überprüft regelmäßig sämtliche Dienstleistungen und bietet Ihnen jederzeit Alternativdienstleister an. Notwendige Verträge, wie z. B. für Wartung, Lieferanten, Versicherung und Dienstleistung, werden von uns vorbereitet, mit den Eigentümern abgesprochen und anschließend definiert. Eingehende Rechnungen werden von uns auf sachliche, fachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft. Bei Beanstandungen werden erforderliche Nacharbeiten fällig gestellt. Eine Freigabe des Rechnungsbetrages erfolgt erst nach mängelfreier Abnahme.

 Darüber hinaus sind wir, durch ein mit uns in Kooperation arbeitendes Ingenieurbüro, in der Lage erforderliche Instandhaltungs- und Modernisierungskonzepte zu erarbeiten und für Sie abzuwickeln.